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VCD: Pendlerverkehr zum Maulbronner Westbahnhof erhalten

Pressemitteilung 14/2005, 22. Mai 2005

Zuständigkeiten klären und kostengünstigere Lösungen umsetzen

In die Diskussion über die Anbindung des Maulbronner Westbahnhofes bringt der Verkehrsclub Deutschland (VCD) einen neuen Vorschlag ein, um für die Berufspendler weiterhin ihre ÖPNV-Fahrmöglichkeiten zu erhalten. Der Maulbronner Gemeinderat hatte kürzlich beschlossen, das Anruf-Sammel-Taxi (AST) aufgrund einer angeblich "missbräuchlichen Nutzung durch Berufspendler" erst täglich ab 9 Uhr anzubieten. Für die bisherigen Berufspendler, die täglich zwischen 6 und 7 Uhr das Angebot abgerufen hatten - und damit hohe Zuschusszahlungen der Stadt nicht an die Pendler, sondern an das Taxiunternehmen ausgelöst hatten - würden dann keine Fahrmöglichkeiten zwischen Wohnort und Arbeitsort Maulbronn mehr bestehen.

"Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist eigentlich gerade für Pendler da - wenn jetzt die Abschaffung des AST durch die ungewollte Nutzung durch Pendler begründet wird, stellt man die Dinge auf den Kopf", meint Matthias Lieb, Kreis- und Landesvorsitzender des VCD. "Richtig ist allerdings, dass es nicht Aufgabe der Klosterstadt ist, den Pendlerverkehr zu finanzieren".

Die Stadt Maulbronn zahlt Kreisumlage an den Enzkreis, damit dieser den gemeindeüberschreitenden ÖPNV finanziert und organisiert. Hierzu besteht für die Stadt Pforzheim und den Enzkreis der Verkehrsverbund, dessen Aufgabe es seit 1999 gewesen wäre, einen Verkehr zwischen Ötisheim und Maulbronn zu organisieren. "1999 wurde nämlich zeitgleich mit der Einführung der Stadtbahn zwischen Mühlacker, Ötisheim und Maulbronn-West der Busverkehr zwischen Maulbronn und Ötisheim eingestellt. Seither wurde zwischen Stadt, Verbund und Enzkreis lange gestritten, wer für die Finanzierung eines Zubringerverkehrs zum Stadtbahn-Halt zuständig sei und wie dieser aussehen solle. Dies endete Ende 2004 mit dem AST-Verkehr auf Kosten der Stadt.

VCD-Chef Lieb: "Der VPE muss für Berufspendler eine Lösung anbieten, die für den Fahrgast ohne Aufpreis und ohne Anmeldung ist. Denkbar wäre der Einsatz eines Kleinbusses im Berufsverkehr zwischen Maulbronn und dem Westbahnhof." Beim regulären Einsatz eines in Maulbronn stationierten Fahrzeuges entstehen geringere Kosten als bei täglichen Fahrten auf Abruf mit weiter Anfahrt von Mühlacker. Dabei wäre aus Sicht des VCD zu prüfen, ob hier im Rahmen von Hartz IV nicht 1-Euro-Jobs einsetzbar wären, da dies ja ergänzende ÖPNV-Angebote wären, die bislang niemand zu finanzieren bereit war.

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